Rechtliche Hinweise
Als Heilpraktikerin behandle und diagnostiziere ich im Rahmen der Heilpraktikererlaubnis eigenständig.
Erkrankungen, die dem Infektionsschutzgesetz unterliegen, sind gesetzlich ausgeschlossen.
Sollte eine ärztliche Abklärung erforderlich sein, empfehle ich diese zusätzlich.
Ein Heilversprechen wird gemäß Heilmittelwerbegesetz nicht abgegeben.